AGB und Vertragsvorlagen
Die Digitale Verwaltung Schweiz unterstützt die beteiligten Gemeinwesen im Bereich der Digitalisierung und der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durch Beratung, Koordination und Empfehlungen sowie durch Interessensvertretung gegenüber IKT-Anbietern, insbesondere hinsichtlich gemeinsamer Rahmenverträge der beteiligten Gemeinwesen.
Vorteilshafte Vertragsbedingungen und Einkaufskonditionen
Dank Vereinbarungen mit ICT-Lieferanten und ICT-Dienstleistern verfügen die öffentlichen Verwaltungen in ICT-Bereichen über bessere Einkaufskonditionen und minimieren den Beschaffungsaufwand.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Digitale Verwaltung Schweiz erarbeitet und verhandelt die AGB bis zur Vertragsunterzeichnung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen eignen sich für ICT-Geschäfte der öffentlichen Verwaltung und von Privatunternehmen. Sie können als Grundlage für Betriebsdienstleistungen, Neuentwicklungen sowie Beratungsleistungen oder Services aus der Cloud (XaaS) dienen.
Dank den AGB können öffentliche Beschaffungsstellen ihren Aufträgen einheitliche, einfach verständliche und faire Geschäftsbedingungen zugrunde legen. So können die Angebote insbesondere bei öffentlichen Beschaffungen auch in vertraglicher Hinsicht vergleichbar gemacht werden.
AGB Ausgabe 2020
Für Verträge, die ab 1.1.2020 abgeschlossen werden, gelten die AGB für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2020.
Diese Fassung der AGB hat die Arbeitskonferenz der SIK im November 2019 erlassen. Sie ist das Ergebnis einer breiten Vernehmlassung unter den SIK-Mitgliedern und den Verbänden der ICT-Unternehmen. Gegenüber der Fassung von 2015 erfolgten punktuelle Änderungen, die es vor allem einfacher machen, die AGB auch auf Cloud-Leistungen anzuwenden.
Es wird empfohlen, die AGB allen ICT-Verträgen zugrunde zu legen. Das heisst in der Regel, dass ihre Akzeptanz eine Bedingung der Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren ist. Der Einsatz der AGB ist in vielen öffentlichen Verwaltungen gesetzlich oder durch Weisungen vorgeschrieben. Die AGB der SIK ergänzen den im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag.
AGB Ausgabe 2015
Für Verträge, die bis am 31.12.2019 abgeschlossen wurden, gelten die AGB der SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe 2015. Sie wurden von der Arbeitskonferenz der SIK im November 2014 erlassen.
Vertragsvorlagen für ICT-Dienstleistungen
Bei der Ausarbeitung neuer Rahmenverträge leistet die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung Schweiz die Vorarbeiten bis zur Vertragsunterzeichnung.
Diese Vertragsvorlagen richten sich sowohl an Leistungsbezüger als auch an Leistungserbringer. Sie sind auf die aktuellen AGB für IKT-Leistungen abgestimmt.
Das Angebot umfasst eine Wegleitung und Checklisten, Vertragsvorlagen für werkvertragliche Leistungen, für ICT-Dienstleistungen, für den Kauf von Hardware, für Software-Lizenzen sowie für die Wartung von Hardware und die Pflege von Software.
Die Wegleitung beschreibt, wie die Vertragsvorlagen eingesetzt und weiter angepasst werden können. Die Checkliste I erklärt, welche Vertragsvorlage für das jeweils beabsichtigte ICT-Rechtsgeschäft empfohlen wird. Das Dokument erleichtert die Auswahl einer geeigneten Vertragsvorlage.
Die Checkliste II ermöglicht die Auswahl weiterer, nicht bereits in den Vertragsvorlagen abgedeckter Klauseln und Spezialregelungen. Die Vorschläge beschränken sich dabei auf wichtige Klauseln und Spezialregelungen, die in den AGB für IKT-Leistungen bereits als mögliche Zusätze oder Abweichungen erwähnt werden.
Vertragsvorlagen (Musterverträge), abgestimmt auf die AGB für IKT-Leistungen, Ausgabe 2020
Die nachstehenden Vertragsvorlagen (früher: SIK-Vertragsvorlagen und AGB der SIK) für IKT-Dienstleistungen stehen zur Verfügung.
Die Wegleitung und die Checklisten werden aktuell überprüft.
Vertragsvorlagen 2020: