#01 E-Government: Braucht es spezifische rechtliche Grundlagen?
Die Frage nach rechtlichen Grundlagen für E-Government ist berechtigt: E-Government ist Verwaltungshandeln und Leistungserbringung durch die Verwaltung - in elektronischer Form. Ist es notwendig, der Verwaltung das Handeln in der elektronischen Form zu erlauben? Und vor allem: Genügt das? Oder sind noch andere Fragen zu regeln? Antworten gibt es im Wissensblog Recht der Digitalen Verwaltung Schweiz. Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
Timur Acemoglu ist Rechtsanwalt und berät öffentliche Gemeinwesen in Fragen des E-Government-Rechts.
Selbstverständlich ist E-Government mehr als nur die identische Leistungserbringung der Verwaltung in elektronischer statt analoger Form.
Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Recht - diesen in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz haben Sie sicher auch schon von einer Juristin oder einem Juristen gehört. Und das Recht regelt in Verfahrensnormen oft auch die zulässige Form der Kommunikation zwischen Behörden und betroffenen Personen.
Hinzu kommt, dass bei der elektronischen Leistungserbringung seitens der Bürgerinnen und Bürgern eine Durchgängigkeit und Vereinheitlichung von Prozessen erwartet wird (Stichworte sind das «Once Only Prinzip» und der «One Stop Shop»), während es in der analogen Welt weitgehend akzeptiert ist, Leistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden jeweils einzeln und separat von diesen zu beziehen. Um E-Government benutzerfreundlich umzusetzen, sind somit verschiedene Verwaltungsträger aus verschiedenen Ebenen zu koordinieren und die übergreifenden Datenbearbeitungsprozesse zu klären und zu regulieren. Zudem bedeutet E-Government konsequenterweise das Primat der elektronischen Form («Digital First») und den Verzicht auf die handschriftliche Unterschrift auf dem Papier.