E-ID umsetzen
Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz sollen sich im Internet sicher identifizieren können. Dafür braucht es einen staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis (E-ID). Nach der Ablehung des E-ID-Gesetzes an der Urne im März 2021, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, ein Grobkonzept mit einer neuen Lösung auszuarbeiten. Die Vernehmlassung des E-ID-Gesetzes dauert vom 29. Juni bis 20. Oktober 2022.
Die Notwendigkeit einer sicheren digitalen Identifkation ist unbestritten
Die E-ID ist ein Schlüsselelement, auf dem zahlreiche weitere digitale Dienste aufbauen. Mit ihr werden medienbruchfreie Prozesse in der Verwaltung und bei Unternehmen möglich, was den Aufwand für alle deutlich reduziert. Der Staat tritt als Herausgeber der E-ID auf und sorgt für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur.
Volksabstimmung zum E-ID-Gesetz
Das Parlament hatte am 27. September 2019 mit deutlichem Mehr das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Das E-ID-Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 deutlich abgelehnt.
Bundesrat will Vorwärts machen
Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer staatlichen E-ID sind weitgehend unbestritten. Der Bundesrat hat deshalb rasch eine neue Lösung präsentiert. Diese soll den vom Nationalrat verabschiedeten Motionen aller Fraktionen für eine «Vertrauenswürdige, staatliche E-ID» und den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zum «Zielbild E-ID» vom Herbst 2021 Rechnung tragen.
Mit dem Richtungsentscheid Ende 2021 hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, eine neue gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Die Vernehmlassung des E-ID-Gesetzes wurde am 29. Juni 2022 eröffnet.
Erklär-Video zur staatlichen elektronischen Identität
Pilotprojekte zur Klärung von Umsetzungs- und Integrationsfragen
Zur Klärung von Umsetzungs- und Integrationsfragen unterstützt die DVS die Entwicklung des neuen Lösungsansatzes parallel zum Gesetzgebungsprozess durch Pilotprojekte, dies im Rahmen der Ambition «Behördenübergreifende digitale Identifikation etablieren» der Agenda DVS. Nebst Pilotprojekten beim Bund (Personalausweis und digitaler Lernfahrausweis) erproben auch die Kantone die neue Technologie. Das Vorhaben des Kantons Waadt untersucht die Integration und Nutzung einer SSI-Lösung in sein E-Government-System (Proof of Concept der SSI-Implementierung beim Betreibungsregisterauszug). Im Rahmen eines anderen Projekts wird ein offener Standard entwickelt, der es erlaubt, PKI-basierte E-IDs interoperabel zu machen (Interoperabilitätslayer zwischen eID+ des Kantons Schaffhausen und der eZug der Stadt Zug).
Weitere Informationen
Kontakt für Medienanfragen (E-ID-Gesetz): rolf.rauschenbach@bj.admin.ch